Prüfungsverfahren und Gewichtung der einzelnen Bausteine

Die Zwischenprüfung (nach 4 Monaten) umfasst fünf dreistündige Klausuren aus folgenden Gebieten:

  • Abgabenordnung
  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Bilanzsteuerrecht
  • Öffentliches Recht

Sie ist bei Nichtbestehen einmal wiederholbar.

Am Ende des Grundstudiums sind fünf dreistündige Abschlussklausuren in den folgenden Fächern zu fertigen:

  • Abgabenrecht in Verbindung mit Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Bilanzsteuerrecht
  • Öffentliches Recht
  • Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung

Während des Hauptstudiums ist zu einem vorgegebenen Thema eine schriftliche Arbeit zu fertigen. Diese Arbeit soll den Nachweis über die in den Fachstudien erworbene Fähigkeit zur selbständigen Bearbeitung eines fachlichen Themas unter Berücksichtigung erlernter wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse erbringen.

Nach dem Hauptstudium ist die ebenfalls wiederholbare Laufbahnprüfung abzulegen.
Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die schriftliche Prüfung umfasst fünf Klausuren (Bearbeitungszeit: fünf Stunden) aus folgenden Gebieten:

  • Abgabenrecht
  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Bilanzsteuerrecht
  • Besteuerung der Gesellschaften

In der mündlichen Prüfung werden überwiegend die fachlichen Kenntnisse geprüft; die Pflichtfächer aus dem Bereich der methodischen und sozialen Kompetenzen werden mit einbezogen. Die mündliche Prüfung beginnt in der Regel mit einem kurzen Vortrag.

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