Die praktische Ausbildung

Während der Ausbildungsabschnitte am Finanzamt wird die erlernte Theorie durch die praktische Arbeit ergänzt. Die Organisation sowie die Leitung der Ausbildung im Finanzamt übernimmt Ihr Ausbildungsleiter / Ihre Ausbildungsleiterin. In jedem Ausbildungsfinanzamt sind „Lehrbezirke“ eingerichtet, in denen ein großer Teil der praktischen Ausbildung geleistet wird.

Ausbildungsstationen

Folgende Ausbildungsstationen sind vorgesehen:

  • Veranlagungsstelle (Dauer: ca. 26 Wochen)

Die Tätigkeit in der Veranlagungsstelle bildet den Kern Ihrer praktischen Ausbildung. Die Ausbildung im Teilbezirk dient bevorzugt dazu, Sie in der Technik zur richtigen Erfassung und Würdigung von steuerlich erheblichen Sachverhalten zu unterweisen. Wirtschaftliche Vorgänge werden Ihrer steuerlichen Bedeutung zugeführt und im Zusammenspiel zu anderen Steuerarten abschließend bearbeitet.Die auch während Ihrer Ausbildung vorgesehene selbständige und eigenverantwortliche Erledigung von Steuerfällen wird je nach Ausbildungsstand unterstützt und gefördert, wobei selbstverständlich eine abschließende Zeichnung durch einen erfahrenen Finanzbeamten erfolgt.

  • Arbeitnehmerstelle mit Einblick in die Arbeitgeberstelle (Dauer: mind. 8 Wochen)

In dem Ausbildungsteilabschnitt Arbeitnehmerstelle werden Sie an die Bearbeitung der Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge, der Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage sowie der Durchführung der Arbeitnehmer-Veranlagung einschließlich der Festsetzung von Eigenheimzulage in einer rationellen Arbeitsmethodik und unter weitestmöglicher Ausnutzung der verfügbaren technischen Hilfsmittel in vertretbarer Zeitspanne herangeführt. Auch hier erfolgt eine ganzheitliche Bearbeitung der Steuerfälle, d.h. der mit einem Steuerfall betraute Bearbeiter erledigt alle anfallenden Arbeitsschritte.Bei der Einweisung in die Arbeitgeberstelle ist neben der Einführung in die Tätigkeit des Innendienstes auch die Teilnahme an einer Lohnsteuer-Außenprüfung möglich.

  • Vollstreckung (Dauer: ca. 6 Wochen)

Neben der Einführung in die Organisation und in die Aufgaben der Vollstreckungsstelle erfolgt werden Ihnen die Verfahrensabläufe im Vorfeld der Vollstreckung sowie die Vorbereitung der Vollstreckung dargestellt. Neben der Unterweisung in die Vollstreckung durch den Innendienst werden Sie auch einem Vollziehungsbeamten bei seiner Tätigkeit im Außendienst zugewiesen.

  • Bewertung (Dauer: ca. 1 Woche)

In diesem Teilausbildungsabschnitt werden Sie in die Organisation der Bewertungsstelle sowie in die Aktenführung, Katasterbearbeitung und das automatisierte Bearbeitungsverfahren der Bewertungsstelle eingeführt. Insbesondere erfolgt im Rahmen der Ausbildung Ihre Unterweisung in das Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung der der Besteuerung zugrunde zu legenden Einheitswerte des Grundbesitzes, der Festsetzung von Steuermessbeträgen sowie die Feststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung)

  • ADV-Grundschulungen

In den Ausbildungsfinanzämtern erfolgen die zentral durchzuführenden ADV-Gundschulungen, in denen Sie unter Berücksichtigung der in der fachtheoretischen Ausbildung vermittelten steuerrechtlichen Grundkenntnisse auf die speziellen ADV-technischen Verfahren bei den Finanzämtern vorbereitet werden. Nahezu alle Arbeitsschritte werden in der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung mit Unterstützung moderner Datenverarbeitung erledigt. Insoweit wird die Anwendung bereits in hohem Maße während Ihrer Ausbildung trainiert.

  • Grundlagen des Erhebungsverfahrens

Die Darstellung der Zusammenarbeit zwischen den Festsetzungsstellen und den Finanzkassen erfolgt durch die Teilbezirke, die ADV-Stellen und die Vollstreckungsstellen. Hier werden Ihnen die wechselseitigen Auswirkungen von Maßnahmen der Festsetzung auf den Kassenbereich und umgekehrt dargestellt.

  • Ausbildungsarbeitsgemeinschaften (Dauer: ca. 100 Unterrichtsstunden)

Neben der berufspraktischen Ausbildung in den Ausbildungsfinanzämtern ist zusätzlich Ihre Teilnahme an Ausbildungsarbeitsgemeinschaften vorgesehen. Hier werden in sechs rheinland-pfälzischen Zentralfinanzämtern in kleinen Unterrichtsgruppen die fachtheoretisch und berufspraktisch vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten auf der Grundlagen von Aktenfällen aus der Veranlagungspraxis in sämtlichen Arbeitsschritten verknüpft und geübt.

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