Die Laufbahnprüfung

Keine Schule ohne Klausuren, Noten und Prüfungen.

Unmittelbar nach dem Ende der fachtheoretischen Ausbildung findet die sogenannte Laufbahnprüfung statt. In dieser müssen Sie zunächst in fünf Prüfungsfächern Ihr Fachwissen schriftlich nachweisen. Jede Prüfungsarbeit dauert drei Zeitstunden.

Schriftlich geprüft werden die Fächer

  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Buchführung und Bilanzwesen
  • Umsatzsteuer
  • Allgemeines Abgabenrecht
  • Staatskunde
  • Steuererhebung

Die Laufbahnprüfung schließt mit einer mündlichen Prüfung ab; diese ist – wie die gesamte Prüfung – gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen daher auch „mit Worten“ Ihre fachlichen und praktischen Fähigkeiten beweisen.

Auch während der einzelnen Ausbildungsabschnitte erfolgen Leistungskontrollen, die Ihnen (und uns) Ihren Leistungsstand zeigen und Sie auf die praktische Tätigkeit im Finanzamt und die Anforderungen der Laufbahnprüfung vorbereiten. Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass Sie mit entsprechendem Engagement und Willen die Ausbildung erfolgreich abschließen können. Schwierigkeiten können Sie mit Einsatz und Willen meistern.

Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung erfüllen Sie eine wichtige Einstellungsvoraussetzung für die Übernahme in den mittleren Dienst. Sie sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Finanzwirt“ bzw. „Finanzwirtin“ zu führen. Allerdings garantiert Ihnen das Bestehen der Laufbahnprüfung nicht die Übernahme in den mittleren Dienst. Entscheidend ist Ihre Prüfungsnote sowie die Anzahl der freien Stellen in den Finanzämtern.

Die bestehende Übernahmesituation sollte Sie aber nicht davon abhalten, sich über die Ausbildung zu informieren. Selbst wenn Sie nicht übernommen werden können, zeigt unsere Erfahrung, dass Ihnen Ihre Ausbildung viele Möglichkeiten in der freien Wirtschaft, vor allem in artverwandten Berufen (Steuerberatung usw.) eröffnet. Sprechen Sie dieses Thema im Rahmen eines Vorstellungsgespräches an.

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