Studium
Grundlage für das Studium an der Hochschule für Finanzen (HFin) ist das Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Steuerbeamte (StBAPO). Die Ausbildung soll die berufliche Grundqualifikation sowie die fachlichen Kenntnisse, Methoden und berufspraktischen Fähigkeiten vermitteln, die der Diplom-Finanzwirt, zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Die Lehrveranstaltungen an der Hochschule laufen in Form von Unterrichtsgesprächen ab.
Dies hat nicht zuletzt für den Anfänger erhebliche Vorteile. Es besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen und den Lernstoff in der Gruppe selbst aktiv zu erarbeiten. Auch die relativ kleinen Unterrichtsgruppen (ca. 30 Studierende) wirken sich bei der Stoffvermittlung positiv aus.
Insgesamt sind während der 3-jährigen Studienzeit (davon 21 Monate an der HFin) ca. 2.280 Veranstaltungsstunden vorgesehen. Pro Woche werden somit 30 Lehrveranstaltungsstunden abgehalten. Die Nachmittage stehen in der Regel zum Selbststudium und Nachbereitung zur Verfügung.
Im Gegensatz zu externen Hochschulen besteht Anwesenheitspflicht bei den Lehrveranstaltungen, da die Studierenden als Beamte auf Widerruf oder Beamte des mittleren Dienstes, die zum Aufstieg in den gehobenen Dienst zugelassen sind, bereits in einem Dienstverhältnis stehen.
Hier finden Sie einen Überblick über den Aufbau des Studiums und die einzelnen Fächer.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Prüfungen die abgelegt werden müssen.